Vor der Grabpflege klären
Prüfen Sie zunächst Nutzungsberechtigung, Grabart und die für das Feld geltenden Gestaltungsregeln. Bei gemeinschaftlich gepflegten oder anonymen Anlagen kann individuelle Bepflanzung ausgeschlossen sein.
Praktischer Hinweis vor Ort
Wegen des denkmalgeschützten Bestands sollten Änderungen an Grabmal, Einfassung oder dauerhafter Bepflanzung vorab mit dem Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte geklärt werden.
Angaben für eine konkrete Anfrage
- vollständige Grabangabe mit Abteilung, Reihe und Grabnummer,
- gewünschte einmalige oder regelmäßige Arbeiten,
- vorhandene Bepflanzung und gewünschter Zeitraum,
- Ansprechperson und Nutzungsberechtigung.
Verbindliche Regeln
Die Grabarten geben einen Standortüberblick. Verbindlich zu Bepflanzung, Grabmal, Entsorgung und gewerblichem Zugang entscheidet Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte.